Kostenträger
Wer bezahlt die Leistungen von Hanse ambulanter Pflegedienst?
Eine Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst wie z.B. durch den Hanse ambulanten Pflegedienst kann aufwendig werden. Sie müssen aber nicht alle Aufwendungen selber tragen. Diese werden vielmehr von unterschiedlichen Kostenträgern getragen. Als mögliche Kostenträger kommen die Kranken -
versicherungen, die Pflegeversicherungen, Sozialhilfeträger und private Zuzahlungen in Frage.
Die Krankenversicherung:
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten häusliche Krankenpflege durch einen ambulanten Pflegedienst wie dem Hanse ambulanten Pflegedienst, wenn die zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Diese kann aus vielen Gründen erforderlich werden, die im Sinne der Krankenversicherung als Krankenhausvermeidungspflege und als Sicherungspflege bezeichnet werden.
Die Krankenhausvermeidungspflege wird verordnet, falls:
- eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer derselben zu verkürzen,
- eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist
Die Sicherungspflege wird verordnet:
- wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist
Zur Krankenhausvermeidungspflege:
Die Krankenhausvermeidungspflege bedeutet im Einzelnen:
- Ihr Hausarzt oder das Krankenhaus stellt eine entsprechende Verordnung aus
- die Laufzeit beträgt in der Regel maximal 14 Tage und wird von der Krankenkasse festgelegt
- damit werden Leistungen finanziert aus den Bereichen: Behandlungspflege: (siehe Kapitel…Unsere Leistungen),Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
⇒ Die Krankenhausvermeidungspflege wird nur noch in besonderen Fällen, meist nur, wenn mit ihr auch behandlungspflegerische Ziele erreicht werden sollen, von der Krankenkasse genehmigt
Zur Sicherungspflege:
Die Sicherungspflege bedeutet im Einzelnen:
- Ihr Hausarzt stellt eine entsprechende Verordnung aus. Die Dauer und Wiederholungshäufigkeit richtet sich nach den Erfordernissen des Kunden
- Die Laufzeit wir auch hier von der Krankenkasse festgelegt, kann aber beliebig verlängert werden
- Es werden nur Leistungen finanziert aus dem Bereich der Behandlungspflege
⇒ Bei der Sicherungspflege werden nur die medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Leistungen von der Krankenkasse bezahlt. Notwendige Leistungen aus den Bereichen Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung müssen anderweitig finanziert werden
Damit der Arzt die Leistung der häuslichen Krankenpflege verordnen kann, ist Voraussetzung, dass die nötigen Verrichtungen nicht vom Kunden selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Die
Kosten für die häusliche Krankenpflege betragen 8,00 bis 18,30 EUR je Einsatz, abhängig von der Komplexität der Behandlung und davon, bei welcher Krankenkasse der Kunde versichert ist. In besonderen Fällen, in denen bei einem Einsatz besonders viel geleistet wird, kann die Vergütung für diesen Einsatz auch höher sein. Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege muss eine Zuzahlung von 10,- EUR pro ärztlicher Verordnung vom Patienten selbst bezahlt werden. Zusätzlich werden für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr 10% der Kosten als Eigenanteil fällig. Den anstehenden Eigenanteil und die Zuzahlung für die ärztlichen Verordnungen rechnet der Patient direkt mit seiner Krankenkasse ab. Eine Ausnahme bei der Zuzahlung, besteht bei der häuslichen Pflege wegen Schwangerschaft. In diesem Fall brauchen die betroffenen Frauen keine Zuzahlung leisten.
Die Pflegeversicherung:
Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten nach der Einstufung in eine Pflegestufe häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wie der Hanse ambulanter Pflegedienst oder durch andere Pflegepersonen, wenn sie Hilfe bei der Verrichtung von Aktivitäten des alltäglichen Lebens brauchen. Diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung bezahlt. Die Pflegeversicherung trägt allerdings nicht immer alle entstehenden Kosten, sondern nur einen Teil davon. Man kann sich die Pflegeversicherung sinnbildlich als eine „Teilkaskoversicherung“ vorstellen.
Es gibt die Möglichkeit, über die Pflegeversicherung Geld- oder Sachleistungen zu erhalten. Falls beim Patienten eine Pflegestufe bewilligt worden ist und eine ehrenamtliche Pflegeperson (z.B. Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. ) die Pflege erbringt, hat der Patient ein Anrecht auf Pflegegeld, mit dem er diese Pflegeperson bezahlen kann. Falls ein ambulanter Pflegedienst die Pflege beim Pflegebedürftigen erbringt, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab (Pflegesachleistungen).
Die Höhe der Sach- und Geldleistung hängt von der Pflegestufe ab, die das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ausdrückt. Um Leistungen der Pflegeversicherungen in Anspruch nehmen zu können, stellt die Pflegebedürftige Person einen Antrag bei ihrer Krankenkasse oder bei der ihrer Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse;
das gilt auch bei einer angestrebten Einstufung in eine andere Pflegestufe. Bei der Beantragung und der Durchsetzung einer Pflegestufe sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Pflegebedürftigkeit und der Pflegeaufwand werden in einem Pflegegutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Je höher der Pflegebedarf ist, desto höher wird die Pflegestufe ausfallen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass in der Regel eine erhebliche Differenz zwischen dem tatsächlichen Bedarf des Patienten und den Leistungen der Pflegekasse besteht. Die Leistungen können von einem professionellen Pflegedienst oder von ehrenamtlichen Pflegepersonen erbracht werden.
Bei der Versorgung durch den Hanse ambulanter Pflegedienst wird der gewünschte Bedarf ermittelt und anschließend in einem Pflegevertrag festgehalten. Am Ende eines Monats werden die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet.
Die Beträge, die von der Pflegekasse bezahlt werden, sind Höchstbeträge. Ergibt die monatliche Summe für die vereinbarten Leistungen einen höheren Betrag, als die von Pflegekassen gezahlte Summe, so müssen die Restbeträge privat oder durch die Sozialhilfeträger vergütet werden.
Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe 3 weit übersteigt, kann ein so genannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall, im Rahmen der Pflegesachleistungen, weitere Leistungen gewähren.Die Bezeichnung ‚Pflegestufe O’ existiert, wenn der Pflegebedarf bei unter 90 Min. täglich liegt.
Diese Bezeichnung drückt aus, dass zwar ein Pflegebedarf besteht, die Pflegeversicherung aber keine Kosten für die Pflege übernimmt.
Die Leistungen, die in der Pflegeversicherung berücksichtigt werden sind Leistungen der Grundpflege (siehe Kapitel „unsere Leistungen“) und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die einzelnen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, die ein professioneller Pflegedienst beim Patienten erbringt, sind in so genannten Leistungskomplexen eingeteilt.
Diese Leistungskomplexe beschreiben, welche Leistungen der Patient bekommt und werden je nach Punktewertigkeit unterschiedlich hoch vergütet.
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Die von uns, über einen gesamten Monat erbrachten Leistungskomplexe, werden in Rechung gestellt. Den Betrag, den die Pflegekasse zahlt, rechnen wir direkt mit dieser ab. Der Überhang wird von den anderen Kostenträgern (z.B. Sozialhilfeträger, der Kunde selbst) übernommen.
Falls der Patient andere Personen hat, die ihn ehrenamtlich pflegen, hat er die Möglichkeit, Pflegegeld anstatt Pflegesachleistungen zu bekommen. Die Höhe des Pflegegeldes für jede Pflegestufe ist oben in den Beschreibungen der verschiedenen Pflegestufen genannt. Bei dem Bezug von Pflegegeld gibt es für den Patienten die Möglichkeit im Rahmen einer Verhinderungspflege die Pflege für maximal 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr von einem professionellen Pflegedienst erbringen zu lassen. Es gibt für den Patienten ferner die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegeleistung zu kombinieren (Kombinationsleistungen). Bei den so genannten Kombinationsleistungen bezieht der Patient Pflegegeld und kann sich punktuell Pflegesachleistungen einkaufen, ohne vollständig auf den Bezug des Pflegegeldes zu verzichten.
Die Hilfe zur Pflege durch Sozialhilfeträger
Da die Pflegeversicherung nur eine „Teilkaskoversicherung“ ist, muss der darüber hinaus erforderliche Hilfebedarf finanziell anderweitig abgedeckt werden. Die Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die die Finanzierung ihres benötigten Pflegeaufwandes nicht aus eigener Kraft sicherstellen können. Hilfe zur Pflege kommt in Betracht, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht greifen oder nicht ausreichen.
Dies ist der Fall, wenn Hilfebedürftige
- voraussichtlich weniger als sechs Monate hilfebedürftig sind,
- hilfebedürftig, aber nicht erheblich pflegebedürftig sind (Pflegestufe 0)
- Hilfebedarf bei Verrichtungen haben, die nicht zu den Leistungskomplexen gehören (z.B. Kommunikationsförderung)
- nicht pflegeversichert sind oder die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen
- oder wenn die Kosten der notwendigen Hilfen, die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen
Falls Sie Leistungen zur Hilfe der Pflege in Anspruchnehmen wollen, stellen wir mit Ihnen und ggf. Ihrem Hausarzt den erforderlichen Antrag bei der Seniorenberatung, des für Sie zuständigen Sozialhilfeträgers. Die Laufzeit und der Umfang, werden individuell von den jeweils zuständigen Sachbearbeitern eingeschätzt. Der Sozialhilfeträger prüft die finanziellen Vorraussetzung nach den Bestimmungen des SGB XII.
Die private Zahlung
Es kann vorkommen, dass Leistungen vom Patienten selbst gezahlt werde, oder dass Patienten Zuzahlungen zu Leistungen erbringen müssen.
Bei vollständiger Übernahme der Kosten durch den Patienten oder Angehörige des Patienten sprechen wir vor der Leistungserbringung bei der Zusammenstellung des gesamten „Versorgungspaketes“ mit dem Patienten und Angehörige des Patienten ab, ob die Vergütung nach Leistungskomplexen oder nach einem Stundensatz abgerechnet werden soll.
Die stundenweise Vergütung richtet sich nach der Qualifikation des eingesetzten Personals.
Wir sprechen grundsätzlich die Kostenträger, also die Krankenkasse, die Pflegekasse und die Seniorenberatung des Sozialhilfeträgers zuerst an. Wenn dann noch eine Lücke bei der Bezahlung der Pflegekosten besteht, so müssen Leistungen privat bezahlt werden. Wir stellen mit Ihnen vor Beginn der Hilfe Ihr gesamtes „Versorgungspaket“ zusammen und Sie bekommen eine Übersicht, welche Leistungen von einem der vorher genannten Kostenträger getragen werden und welche Leistungen privat zu übernehmen sind. Sie wissen somit vorher, in welcher Höhe eine monatliche Rechnung zu erwarten ist! Während der Laufzeit des Vertrages ist es Ihnen jederzeit möglich den Leistungsumfang nach Ihren Wünschen zu ändern.
